Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung CAMPUSSAAL Kultur + Kongresse, Bahnhofstrasse 6, 5210 Brugg-Windisch

1. Grundlage
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des CAMPUSSAALs sind integrierender Bestandteil der Veranstaltungsvereinbarung und treten bei definitiver Reservation in Kraft. Zusatzinformationen wie Eventlayout, Grundtechnikpauschale, Partnerofferten, u.ä. sind ebenfalls integrierender Bestandteil der Veranstaltungsvereinbarung respektive der Reservationsbestätigung.

2. Personenzahl
Die Personenzahl, welche 10 Werktage vor dem Anlass gemeldet wird, ist auf 10% verbindlich und die Personenzahl, welche drei Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wird, gilt als absolut verbindlich. CAMPUSSAAL ist berechtigt, bei Veränderungen der Teilnehmerzahl, die Raumzuteilung und die vereinbarten Raumbereitstellungskosten entsprechend anzupassen.

3. Versicherung/Haftung für Schäden
Die durch den Veranstalter/Gast eingebrachten beweglichen Gegenstände sind durch den CAMPUSSAAL nicht versichert. Allfällige Versicherungen für Verlust, Beschädigung, Untergang sind sowohl für eingebrachte Gegenstände als auch für das Inventar des CAMPUSSAALs durch den Veranstalter/Gast abzuschliessen. CAMPUSSAAL lehnt jegliche Haftung ab. CAMPUSSAAL übernimmt keine Haftung für externe Dienstleistungen (wie Caterer, Künstler, Darsteller, Dekorateure, etc.). Der Veranstalter haftet gegenüber dem CAMPUSSAAL für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter, Hilfspersonen, Dekorateure oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass der CAMPUSSAAL dem Veranstalter ein Verschulden nachweisen muss. Hat ein Dritter für den eigentlichen Veranstalter Tätigkeiten verrichtet, die zu Schäden führen, so haftet der Veranstalter gegenüber dem CAMPUSSAAL als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Aufkleben oder Befestigen mit Nägeln und Schrauben von Werbeträgern an Fassaden, Säulen, Wänden und Durchgängen ist grundsätzlich nur durch CAMPUSSAAL-Mitarbeiter und unter Verrechnung an den Veranstalter erlaubt. Sollte sich der Veranstalter nicht an diesen Vertragspunkt halten, behält sich der CAMPUSSAAL vor, den entstandenen Schaden dem Veranstalter zu verrechnen.

4. Bewilligungen/Verlängerungen
Ab 00.15 Uhr wochentags inkl. sonn- und feiertags resp. 02.00 Uhr freitags/samstags muss im Kanton Aargau eine Bewilligung zur Verlängerung eingeholt werden. Sofern im Mietvertrag nicht anders festgehalten, werden die notwendigen Bewilligungen von CAMPUSSAAL eingeholt und dem Veranstalter weiterverrechnet. Bei Parties muss der Veranstalter sein Veranstaltungskonzept inkl. Verkehrs- und Sicherheitsdispositiv sowohl vom CAMPUSSAAL bewilligen lassen, als auch bei der Regionalpolizei Brugg ein entsprechendes Gesuch einreichen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich die Erlaubnis für die öffentliche Nutzung von Musik bei der SUISA einzuholen und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Akustische (wie z.B. musikalische Darbietungen) und grossflächige Dekorationsinstallationen ausserhalb des Hauptsaals müssen bewilligt werden. Die notwendigen Bewilligungen werden vom CAMPUSSAAL eingeholt und dem Veranstalter weiterverrechnet. Bei Veranstaltungen mit nicht konkret abschätzbarer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter verpflichtet, die exakte Personenzahl vor Ort zu
erfassen, um das entsprechende Sicherheitsdispositiv sicherzustellen.

5. Mitarbeiterkosten
CAMPUSSAAL behält sich vor, aufgrund der Gästebedürfnisse zusätzliche Mitarbeiterstunden nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Soweit dies vor der Veranstaltung bekannt ist, wird dies auf der Vereinbarung ausgewiesen.

Stundenansätze:
Projektleiter CHF 95.00 pro Mitarbeiterstunde
Anlassleiter CHF 65.00 pro Mitarbeiterstunde
Service / Logistik CHF 45.00 pro Mitarbeiterstunde
Garderobière/Check-In CHF 45.00 pro Mitarbeiterstunde
Mitarbeiter Portier/Reinigung CHF 45.00 pro Mitarbeiterstunde
Spezielles: Nach Mitternacht bis 07:00 Uhr verrechnen wir aufgrund der Auflagen des L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag des
Gastgewerbes) einen Nachtzuschlag beim Personal von + 10%.
Bei Veranstaltungen mit Einzelinkasso wird die Bar von unseren Mitarbeitenden betreut, deren Arbeitsstunden verrechnet werden müssen.
Das Zapfengeld beträgt CHF 32.00 pro mitgebrachte Weinflasche.

6. Entsorgung & Reinigung
Für die Entsorgung des vom Veranstalter mitgebrachten Materials ist dieser selbst verantwortlich. Allfälliger Mitarbeiter- und
Entsorgungsaufwand wird in Rechnung gestellt. Nebst dem Arbeitsaufwand wird pro Container CHF 50.00 berechnet.

7. Technik CAMPUSSAAL
Die technischen Geräte im CAMPUSSAAL dürfen nur von einem hauseigenen Techniker unseres Venue-Partners bedient werden. Bucht der Veranstalter eine externe Technikfirma, so muss
diese unseren hauseigenen Techniker, über die gesamte Arbeitszeit, zu CHF 95.00 pro Stunde buchen. Zudem muss die externe Technikfirma dem CAMPUSSAAL eine Umsatzabgabe von 10% entrichten.

8. Annullationsgebühren
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, werden die bereits angefallenen Arbeiten (inkl. Beratung) und eine Pauschale für entgangenen Umsatz in Rechnung gestellt. Letztere umfasst den in
Aussicht gestellten Umsatz (zugestellte Veranstaltungsvereinbarung).

Hierbei gelten folgende Ansätze:
Entgelt bei Annullation von Anlässen im CAMPUSSAAL:
bis 90 Tage vor Anlass: 25% des in Aussicht gestellten Umsatzes
90 bis 60 Tage vor Anlass: 50% des in Aussicht gestellten Umsatzes
59 Tage bis Anlasstag: 100% des in Aussicht gestellten Umsatzes

CAMPUSSAAL übernimmt keine Annullationsgebühren von externen Dienstleistungen (wie Caterer, Künstler, Darsteller, Dekorateure etc.). Sind keine Leistungen offeriert, verrechnet CAMPUSSAAL bei Aperitifs CHF 20.00 pro Person und bei Seminar- und Bankettanlässen CHF 50.00 pro Person. Findet der annullierte Anlass zu einem späteren Zeitpunkt statt, vergütet CAMPUSSAAL die Annullationskosten zurück.

9. Zahlungsbedingungen
CAMPUSSAAL-Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. CAMPUSSAAL kann bei Aufträgen über CHF 1’000.00 eine Anzahlung bis zu 80% der Auftragssumme zum Voraus verlangen. Bei Zahlungen nach Fälligkeit ist CAMPUSSAAL berechtigt, Verzugszins in Höhe von 5% in Rechnung zu stellen.

10. Rücktritt vom Vertrag durch CAMPUSSAAL
Bis zum aktuellen, vereinbarten Veranstaltungstag ist der CAMPUSSAAL berechtigt, aus gerechtfertigtem Grund durch einseitige Erklärung ausserordentlich vom Vertrag ohne Kostenfolge
zurückzutreten. Als gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
– Höhere Gewalt oder andere vom CAMPUSSAAL nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden, z.B. in der Person des Veranstalters oder des Versammlungs- oder
Veranstaltungszwecks;
– Wenn Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des CAMPUSSAALs und auch der Besitzergemeinden zu gefährden droht;
– Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– Die vereinbarten Akonto-Zahlungen nicht bzw. nicht rechtzeitig eingehalten werden;
– Wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder der Seriosität des Veranstalters aufkommen;
Bei Rücktritt des CAMPUSSAALs erwächst dem Veranstalter kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich weiterhin geschuldet.

11. Zugangsbeschränkung
Es bestehen keine Zugangsbeschränkungen. Der Saal ist rollstuhlgängig.

12. Gerichtsstand ist Brugg
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen CAMPUSSAAL sind integrierender Bestandteil der Veranstaltungsvereinbarung und treten bei definitiver Reservation automatisch in Kraft.